Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SynHub AI, Alem Bezabhe, Reigersbergstraße 15, 63743 Aschaffenburg
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen SynHub AI, vertreten durch Alem Bezabhe (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung digitaler Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere:
- Erstellung und Einrichtung von Websites und Landingpages
- Einrichtung von Terminbuchungssystemen
- Aufbau von Kundenanfragen- und Kommunikationssystemen
- Automatisierung digitaler Geschäftsprozesse (KI-gestützt)
- Laufende technische Betreuung und Pflege der eingerichteten Systeme
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Das Angebot ist Bestandteil des Vertrags.
(3) Der Auftragnehmer schuldet eine ordnungsgemäße Einrichtung der vereinbarten Systeme (Werkleistung für das initiale Setup) sowie eine sorgfältige laufende Betreuung (Dienstleistung für den monatlichen Betreuungsvertrag).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Das Ausfüllen und Absenden des Kontaktformulars oder eine E-Mail-Anfrage gilt nicht als verbindliche Bestellung.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Das einmalige Setup-Entgelt ist nach Abnahme des eingerichteten Systems innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das monatliche Betreuungsentgelt wird jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig und ist per Banküberweisung oder einem im Angebot vereinbarten Zahlungsmittel zu entrichten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die laufenden Leistungen nach schriftlicher Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist vorübergehend zu suspendieren bis zur vollständigen Zahlung.
(5) Preisanpassungen für laufende Betreuungsverträge sind mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats zulässig.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der einmalige Setup-Auftrag endet mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
(2) Der monatliche Betreuungsvertrag beginnt mit Inbetriebnahme des Systems und läuft zunächst für eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 6 Eigentumsübergang und Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Bezahlung des Setup-Entgelts überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das nicht-exklusive, unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Website und den eingerichteten Systemen.
(2) Verwendete Open-Source-Komponenten, Bibliotheken und Frameworks (z. B. Next.js, Tailwind CSS) unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen, die durch diese AGB nicht eingeschränkt werden.
(3) Vom Auftragnehmer erstellte individuelle Code-Bestandteile und Designs gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.
(4) Eine Nutzung der erstellten Systeme zur Weitervermietung oder Weiterveräußerung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Übergabe bei Vertragsbeendigung
(1) Bei Beendigung des Betreuungsvertrags stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage innerhalb von 14 Werktagen eine Export-Datei aller Inhalte sowie die Zugangsdaten zu eingesetzten Drittdiensten (Hosting, CMS, Buchungssystem) zur Verfügung.
(2) Das laufende Hosting kann auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen eigene Rechnung weitergeführt oder auf einen anderen Anbieter übertragen werden. Der Auftragnehmer unterstützt den Übertragungsvorgang im Rahmen eines gesondert zu vereinbarenden Stundensatzes.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Texte und Materialien (Bilder, Logos, Inhalte) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die Freigaben und Abnahmen zeitnah erteilen kann.
(3) Verzögerungen infolge unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung liegen in der Sphäre des Auftraggebers. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 9 Auftragsverarbeitung (DSGVO)
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten von Endkunden des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Kontaktanfragen, Terminbuchungen), handelt er als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist vor Beginn der Datenverarbeitung abzuschließen und wird dem Auftraggeber auf Anfrage zur Unterzeichnung übersandt. Der AVV-Abschluss ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme datenverarbeitender Systeme.
(3) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Grundlagen für die Erhebung und Verarbeitung der Endkundendaten sicherzustellen.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die eingerichteten Systeme zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vom Auftraggeber geleisteten Vergütung.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen des Auftraggebers entstehen, sowie nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Drittdiensten (z. B. Hosting-Plattformen, Buchungssysteme).
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Aschaffenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: Juni 2026